Fahrradschutzstreifen Ecke Solitude- und Glemsgaustraße

Antrag Nr. 11/2020

(GEBILLIGT – siehe „NEWS“ 22.07.2020)


Bezirksbeiratsfraktion: BÜNDNIS’90 / DIE GRÜNEN
Datum: 01.03.2020
Betreff: Fahrradschutzstreifen Ecke Solitudestraße/Glemsgaustraße

Antrag:


Wir fordern die Verwaltung auf, zu prüfen, wie die Radverkehrsführung hin zur Kreuzung Solitudestraße/Glemsgaustraße von Korntal kommend sicherer gestaltet werden kann. Dabei fordern wir die Verwaltung auf, folgende Maßnahmen zu prüfen:

  • Korrektur der für Fahrradfahrende unvorteilhaften Abbiege-Fahrbahnkennzeichnung für motorisierte Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich
  • Substitution des Fahrradschutzstreifens ab dem Ende der Parkplätze durch einen Radfahrstreifen (ggf. durch bauliche Trennung – mindestens aber durch deutliche Hervorhebung auf dem Fahrbahnbelag)
  • Anlegen einer Radaufstellfläche vor der Ampel
    Begründung:
    Der Schutzstreifen für Radfahrende in der Solitudestraße von Korntal kommend bis zur Kreuzung Glemsgaustraße hat unter anderem die Funktion, Fahrradfahrenden ein sicheres Vor-fahren bis zur Ampel zu ermöglichen. Anders ist die Weiterführung des Streifens über die Haltelinie für motorisierte Verkehrsteilnehmer hinaus nicht zu erklären (vgl. Abbildung 3). Durch die Straßenkennzeichnung werden rechtsabbiegende motorisierte Verkehrsteilnehmer vor der Ampel aber geradezu dazu aufgefordert den Schutzstreifen als Rechtsabbiegespur zu nutzen (vgl. Abbildung 5). Dies geschieht in diesem Fall auch nicht im Widerspruch zur StVO, die ein Halten auf Schutzstreifen bis zu 3 Minuten erlaubt (auch wenn dabei Radfah-rende nicht gefährdet werden dürfen). Mit der neuen StVO-Novelle des Bundesverkehrsministeriums soll auf Schutzstreifen ein Halteverbot eingeführt werden.1 Dies deckt aber nach wie vor ein Warten vor Ampeln nicht ab.2
    Die Stadt Stuttgart hat sich mittels Gemeinderatsbeschluss dazu verpflichtet alle Verkehrs-teilnehmenden gleichrangig zu behandeln. Davon kann im Bereich der Kreuzung Solitudestraße/Glemsgaustraße keine Rede sein. Sehr häufig ist zu beobachten, dass Radfahrende
    1 vgl. https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/50.html;jsessio-nid=275FD3EEC56201B7E070837926197716.2_cid374?nn=4352768#top-50
    2 vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Anhalten_(Straßenverkehr)
    nicht bis zum Ampel-Bereich vorfahren können (vgl. Abbildung 5) oder gar von rechtsabbiegenden Fahrzeugen auf dem Radschutzstreifen geschnitten werden.
    Damit Radfahrende sicher bis zum Kreuzungsbereich gelangen können, sollte:
  1. die Fahrbahnmarkierung im Ampelbereich so geändert werden, dass die Geradaus- und die Rechtsabbiegespur zusammengelegt werden und dies auch durch eine ent-sprechende Kennzeichnung auf der Fahrbahn markiert werden (vgl. bspw. Abbildung 1).
  2. der Fahrradschutzstreifen, der im Bedarfsfall auch von PKW befahren werden darf und damit auch zum Warten im Ampelbereich genutzt werden kann, ab den wegfal-lenden Parkplätzen am Fahrbahnrand durch einen Radfahrstreifen, der nicht von PKW befahren werden darf und damit auch nicht zum Warten während Rotphasen genutzt werden kann, ersetzt werden.
  3. dieser Radfahrstreifen deutlich optisch hervorgehoben werden.
  4. ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen im Ampelbereich angebracht werden. (Für 2. bis 4. vgl. Abbildung 1)
    Steffen Stadler und Fraktion