Wir beantragen:
Die Verwaltung soll dafür Sorge tragen, dass Gehwege und Gehwegflächen weitest gehenst von, den Fußverkehr störenden oder diesen gefährdenden, z.B. von sehbehinderte Menschen, freigehalten werden. Notwendige Einrichtungen für den KFZ-Verkehr sollen – soweit vorhanden – im Bereich von Parkierungs- oder Grünflächen eingerichtet werden.
Begründung:
Es hat sich die Gewohnheit eingeschlichen, Einrichtungen, die dem KFZ-Verkehr dienen, auf Gehwegflächen zu errichten; z..B. durch das Aufstellen von Parkscheinautomaten oder jüngst durch das Ab- und Bereitstellen von Kleinkraftfahrzeugen, wie E-Scooter auf Gehwegflächen/-nasen, letztere sollen ein sichereres Queren von Fahrbahnen gewährleisten und zusätzlichen „urbanen Bewegungsraum“ schaffen, der zum Verweilen einlädt; eine Toleranz gegenüber dort abgestellten Fahrzeugen halten wir nicht für geboten – widerspricht eine solche doch auch den Vorgaben des VEK 2030 und dem Programm „nachhaltig mobil“, das sich u.a. die Förderung des Fußverkehrs zum Ziel gesetzt hat. Außerdem werden dort freizuhaltende Mindestbreiten für Gehwege von 2,50m gefordert.
Peter Mielert – Fraktionssprecher




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