Antrag:
Wir beantragen:
- Die Verwaltung soll sich bei Planungen für Standorte von Einrichtungen, z.B. Parkscheinautomaten, Glas- oder Kleidercontainern… im öffentlichen Raum, an die Vorgaben des Aktionsprogramms „nachhaltig mobil“ und des VEK 2030 für die Förderung des Fußverkehrs, halten und die Standortvorschläge mit dem Bezirksbeirat abstimmen(GOB § 3. Ausführungsbestimmungen, Punkt 17.)
- Der in der Wildunger Straße auf dem Gehweg vor dem Spielplatz aufgestellte Kleidercontainer wird versetzt, entweder
2.1 auf den Längsparkierungsstreifen vor dem jetzigen Standort oder
2.2 neben dem Glascontainer in der Kreuznacher Straße hinter dem Cannstatter Carree
Begründung:
Der Kreuzungsbereich Taubenheim-/Wildunger Straße wurde in der letzten Zeit aufwändig umgebaut, um den Fußgängern ein sicheres und weitgehend ungestörtes Gehen zu ermöglichen; mit dem jetzigen Standort, der genau in Verlängerung des Zebrastreifens über die Taubenheimstraße liegt, ist das nicht gewährleistet.
Für die Kinder ist dieser breitere Gehweg direkt neben dem Spielplatz ist besonders gut geeignet mal das Rollern und Fahrradfahren zu üben,

Am 19.2.2020 hat der Bezirksbeirat einstimmig einen Antrag beschlossen, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, „Gehwegflächen zu sichern“; dabei wird auf das Aktionsprogramm „nachhaltig mobil“ und das VEK 2030 verwiesen.
So, wie wir in der Vergangenheit über jeden Standort eines Postlagerkastens beraten und abgestimmt haben, sollte das für städtische Einrichtungen auch möglich sein.
GOB- Auszug:
17. Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen
a) zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen der Stadt oder Dritter
b) zur länger dauernden Aufstellung von Gegenständen im Straßenraum (z.B. Werbesäulen, Container, Altglasbehälter)
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