Bündnis 90/Die Grünen, SÖSLinkePlus, SPD im Bezirksbeirat Bad Cannstatt, 20.02.2019
Wir beantragen:
1. Die Längsparkplätze und die Car-Sharing-Plätze in den Straßen 114 und 115 werden gestrichen (siehe Antrag vom 18.7.2018) und die dafür vorgesehen Flächen zu Gunsten von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten umgestaltet.
2. Die Straßen werden als „verkehrsberuhigte Bereiche“ – Kennzeichnung mit Schild 325.1 ausgewiesen.
3.Die Zufahrten werden mit Versenkpollern gegen nichtberechtigten KFZ- Verkehr an der Zufahrt von der Hanna-Hennig-Straße von gesichert.
Begründung:
Für ein „Modellprojekt für nachhaltige Stadtentwicklung“ muss die Vermeidung von KFZ-Verkehr oberste Priorität haben; dieses wird u.a. erreicht durch ein geringes Angebot an PKW-Abstellplätzen für Auswärtige im öffentlichen Raum und der Anlegung von KFZ – auch Car-Sharing-Abstellplätzen – in einer Entfernung, die mindestens auch der entspricht, die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel zur nächstgelegenen Haltestelle zurücklegen müssen. Das Argument der Verwaltung gegen die Verlagerung, der derzeitig in den Straßen 114 und 115 vorgesehenen Stellplätze, überzeugt uns nicht. Alternative Standorte lassen sich außerhalb der Spielstraßen innerhalb eines 200m-Radius im Quartiersparkhaus oder im Q10 ausweisen.
Auf Seite 15 der GRDrs 797/2018 ist ausdrücklich darauf verwiesen, dass „bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes der Gedanke der „bespielbaren Stadt“ aufgenommen“ wurde.
Im „Spielräume Bad Cannstatt“ – Gutachten heißt es zudem: „eine kinderfreundliche Stadt ist eine Langsamkeitsstadt. Die Langsamkeit des Autoverkehrs ist ein entscheidender Maßstab für Kindermobilität im Straßenraum und für die Verkehrsplanung.“
Diese Kriterien werden bei der Ausweisung der beiden Straßen114 und 115 mit Tempo 20 nicht erfüllt. Die Längen der Straßen können kein Hinderungsgrund sein, da es in Stuttgart Spielstraßen gibt, die ebenfalls bis zu 100m lang sind; in BC z.B. die Rippoldsauer und Duisburger Straße..
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