Sperrung der Alten Weinsteige für den Durchfahrtsverkehr

Sperrung der Alten Weinsteige für den Durchfahrtsverkehr
zum Schutz von Radfahrenden und zur Verhinderung von Schleichverkehr im Lehenviertel

Die Situation

Die geltenden Verkehrsregeln für KFZs (in Richtung stadteinwärts ganztägiges Einfahrtverbot ab Gaststätte Wielandshöhe, stadtauswärts Durchfahrtsverbot Montag bis Freitag von 15.00 – 19.00 Uhr) werden häufig nicht eingehalten. Dieser Sachverhalt wurde bereits mehrfach im Bezirksbei-rat Stuttgart-Süd thematisiert: z.B. in den Sitzungen am 07.06.2011 (Antrag B90/Grüne), 20.09.2011 (Nachfrage B90/Grüne), 22.07.2014 (Anregung CDU).

Dies ergaben auch aktuelle Verkehrskontrollen des städtischen Vollzugsdiensts am 29.11.2017, 09.01. und 10.01.2018. In einem Zeitraum von je ca. 1,5 Stunden wurde das Fahrverbot von 25-30 Fahrzeugen in Richtung Degerloch ignoriert. Beobachtungen ergaben, dass das Durchfahrtsverbot in Richtung Stuttgart Süd ungefähr in gleichem Ausmaß missachtet wird – insgesamt also ca. 35-40 Verkehrsverstöße je Stunde.

Sicherheit für Radfahrende

Die Alte Weinsteige ist derzeit für Radfahrende die einzige, direkte, asphaltierte Verbindung vom Süden nach Degerloch und zurück. Die Strecke wird durch die Verbreitung von Pedelecs , trotz ihrer Steigung, auch bergauf von vielen Radfahrenden genutzt. Bergab ist sie, vor allem morgens im Berufsverkehr, eine viel genutzte Fahrradstrecke.

Die Möglichkeit, das Fahrrad bergauf mit der Zahnradbahn zu transportieren besteht nur bis 20.45 Uhr. Vor allem im Sommer kommt es oft zu langen Wartezeiten, da die Kapazitäten des Fahrrad-wagens auf 10 Stellplätze beschränkt sind. Viele Radfahrende wollen auch nicht aushilfsweise den ÖPNV nutzen, sondern mit dem Fahrrad fahren. Deshalb ist die Zahnradbahn keine Alternative für Fahrradpendler/innen.

Die routinemäßige Missachtung der Durchfahrtsverbote und die teils überhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuge führt zur Gefährdung von Radfahrenden. Durch die beengte Situation im Fahrbahn-bereich, mit parkenden Autos und dem parallel verlaufenden, hohen Bordstein des Gleisbettes, gibt es häufig keine Möglichkeit den Fahrzeugen auszuweichen. Oftmals räumen die Autofah-rer*innen den Fahrradfahrenden ihren Platz auf der Fahrbahn auch nicht ein. Bergauf kommt es dann zu Behinderungen. Bergab bei höheren Geschwindigkeiten der Fahrräder führt dies darüber hinaus zu gefährlichen Konstellationen.

Unerwünschter Schleichverkehr durch das Lehenviertel

1985, nach dem Bau des Heslacher Tunnels, wurden die geltenden Fahrverbote beschlossen.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss 238/2000 wurde die Weiterführung dieser Regelungen bestätigt. Begründungen hierfür waren unter Anderem:
• Schutz des Wohngebietes Lehenviertel (Lehenstraße, Kreuzung Lehen-/Liststraße, Liststraße, Kreuzung Zellerstraße),
• Sicherheitsgründe (Steigungen von bis zu 17 %, Schienenverkehr und beengte Fahrbahnen).

 

Deshalb haben wir im Bezirksbeirat Stuttgart-Süd am 10.4.2018 beantragt:

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Alte Weinsteige vollständig für den Durchfahrtsverkehr gesperrt werden kann und welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um eine wirkungsvolle Sperrung ohne regelwidrigen Schleichverkehr zu ereichen.

Ziel der Überprüfung sollte eine sichere Fahrradverbindung zwischen dem Stuttgarter Süden und Degerloch sowie die Verhinderung von unerwünschtem Schleichverkehr durch das Lehenviertel sein.

Dies könnte zum Beispiel durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
– ganztägige Sperrung der Alten Weinsteige auch in Richtung Degerloch (ausgenommen An-wohner),
– wirksame Abschrankungen an der Stelle der bisherigen Halbschranke (z.B. nur für Anwohner/ Rettungsfahrzeuge absenkbare Poller),
– Ausweisung einer Fahrradstraße.

 

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