In der Sitzung vom 12.07.2022 brachte unsere Fraktion folgenden Antrag ein:
Der Bezirksbeirat Süd bittet die Verwaltung um Prüfung, ob an die Hauptradroute 1 angrenzende Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben werden können. Ziel der Freigabe soll eine einfachere Zugänglichkeit zur Hauptradroute 1 sein.
Begründung:
Laut Grundsatzbeschluss (GRDrs1120/2018) soll Stuttgart zu einer zu einer fahrradfreundlichen Stadt werden. Ziel ist es den Anteil der Radfahrten in Stuttgart bis 2030 auf 25% zu erhöhen.
Aktuell sind jedoch im Stadtbezirk nicht alle Straßen für das Radfahren entgegen der Einbahnstraße freigegeben.
Insbesondere handelt es sich um folgende Zubringer zur Hauptradroute 1:
- Fangelsbachstraße
- Römerstraße
- Taubenstraße
- Finkenstraße
- Kelter-/Böcklestraße
- Lenzkircherstraße
- Burgstraße .
- Finkenstraße
- Kelter-/Böcklestraße
Ergebnis
Der Prüfantrag wurde aus Zeitgründen auf die Bezirksbeiratssitzung am 26.07.2022 vertagt und dann mehrheitlich angenommen.
Wir warten gespannt auf ein Ergebnis der Prüfung, zumal seit der letzten STVO-Novelle die Möglichkeit, Einbahnstraßen für den Radverkehr freizugeben, von einer „Kann-Regelung“ in eine „Soll-Regelung“ umgewandelt wurde, die in Tempo-30-Straßen ohne Linienbusverkehr nur in den wenigsten Fällen abgelehnt werden kann, wie der ADFC Bundesverband 2021 in einer Stellungnahme skizzierte:
Der ADFC begrüßt, dass die Freigabe von Einbahnstraßen von einer Kann- zu einer Soll-Regelung und damit zum Regelfall wird. „Soll“ ist im Regelfall als „Muss“ zu verstehen. Die Mindestbreite von 3,5 m für die Freigabe bei Linienbusverkehr oder stärkerem Lkw-Verkehr bleibt bestehen und wurde nicht auf 4,5 m angehoben.
ADFC Bundesverband
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