Deshalb haben wir gefordert:
Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd bittet das Amt für Öffentliche Ordnung, das Stoppschild für Radfahrer/innen in der Tübinger Straße, Ecke Feinstraße Richtung Gerber zügig abzubauen und zunächst die vorige Regelung des Rechts vor Links für alle Verkehrsteilnehmer/innen wiederherzustellen. Und zwar für so lange, bis im Zug der Umwidmung der Tübinger Straße zur Fahrradstraße eine Vorfahrtsregelung für Radfahrer/innen eingerichtet werden kann.
Nachtrag: Das Stoppschild wurde wenige Monate später entfernt, Radfahrer haben Vorfahrt, und die Autofahrer müssen auf die Radfahrer achten. 😉
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