Der Schwabtunnel ist die direkteste Verbindung zwischen den Gebieten Böblinger Straße, Schreiberstraße und Möhringer Straße (Hauptradweg 1) in den Stadtbezirken Stuttgart-Süd und Stuttgart-West. Die wenigsten Radfahrer trauen sich aber, auf der Fahrbahn durch den Schwabtunnel zu fahren, denn immer wieder kommt es vor, dass Autofahrer drängeln, hupen oder gefährlich dicht vorbeifahren, weil die geringe Fahrbahnbreite sie verleitet den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einzuhalten.
So sind Radfahrer gefährdet und viele weichen daher auf die nicht für Radfahrer freigegebenen schmalen Gehwege aus. Je nach Geschwindigkeit werden hier Fußgänger behindert oder sogar gefährdet. Für die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern ist es wie überall wichtig, beide verkehrlich zu trennen.
Die unsichere Situation erschwert auch das Erreichen des im Verkehrsentwicklungskonzept Stuttgart 2030 angestrebten Ziels, dass Stuttgarts Einwohner künftig mehr Rad fahren oder zu Fuß gehen statt mit ihrem Kraftfahrzeug zu fahren.
Deshalb haben wir im Bezirksbeirat folgenden Antrag gestellt.
1. Der Bezirksbeirat Süd bittet die Verwaltung, ein Verkehrskonzept zu entwickeln, wie Radfahrer sicher auf der Fahrbahn durch den Schwabtunnel geführt werden können.
In die Überlegungen einbezogen sein sollen auch folgende Vorschläge:
a) Im Schwabtunnel jeden Fahrstreifen mittig mit einem roten Sicherheitsstreifen versehen als prominente visuelle Signalisierung, dass hier Radfahrer in der Fahrbahnmitte fahren dürfen und sollen. Zusätzlich gekennzeichnet mit der Sharrow-Fahrbahnmarkierung (vgl. Anm. 1). Ggf. als Feldversuch gestalten.
b) Tempobegrenzung auf 30 km/h in beiden Fahrtrichtungen zwischen dem bestehenden Tempo-30-Bereich vor der Schickardtschule und der Kreuzung Schwab-/Reinsburgstraße zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer durch Herstellen gleichrangiger Geschwindigkeit zwischen Kfz-Verkehr und Radverkehr.
2. Zudem möge die Verwaltung aufzeigen, wie eine sichere Führung der Radfahrer vom Schöttleplatz die Schickhardtstraße hinauf möglich ist, damit auch hier Radfahrer sich weniger gefährdet fühlen und nicht auf den Gehweg ausweichen. Denkbar wäre z.B. ein Radschutzstreifen (vgl. Anm. 2), da ein solcher den Radfahrern und Autofahrern anzeigt, dass Radfahrer hier fahren dürfen und auch sollen, und das mit einem sicheren Abstand von parkenden Autos.
3. Zugleich sollen die Gehwege so beschildert und gestaltet werden, dass allen Radfahrern klar ist, dass das Befahren des Gehwegs mit dem Fahrrad nicht gestattet ist.
Anmerkungen
Zu 1.
Sharrows (engl. Kunstwort aus shared (geteilt) und arrow (Pfeil)) sind Piktogramme für Fahrrad und Pfeilen, die als Fahrbahnmarkierungen in dichter Folge auf der gemeinsam zu benutzenden Fahrbahn aufgebracht sind. Diese Fahrbahn-Markierungen sollen signalisieren, dass Fahrradfahrer in der Mitte der Fahrbahn fahren dürfen und sollen.
Vgl. zur Erläuterung
https://de.wikipedia.org/wiki/Anteilig_genutzter_Fahrstreifen
Vgl. die Einführung in Osnabrück, wo man sich auf die guten Erfahrungen in Wien bezieht:
http://www.hasepost.de/sharrow-fahrrad-piktogramme-lotter-strasse-osnabrueck-16601-16601/
Zu den guten Erfahrungen in Wien: http://radkompetenz.at/654/stadt-wien-veroeffentlicht-positive-sharrow-studie/
Zu 2.
Radschutzstreifen bedeuten, dass Autofahrer mit ihren rechten Reifen auf ihnen fahren dürfen, wenn sie keinen Radfahrer gefährden. Deshalb ist der Schutzstreifen – anders als ein Radweg – nicht mit durchgehender, sondern mit unterbrochener Linie gekennzeichnet. Ein Radschutzstreifen engt deshalb die Fahrbahn nicht ein, solange kein Fahrrad auf dem Radschutzstreifen fährt. Fährt hier ein Fahrrad, so dürfte das Auto sowieso nur in sicherem Abstand überholen.
Wichtig für Radfahrer ist auch, dass durch den Radschutzstreifen signalisiert wird, dass sie in ausreichendem Abstand zu parkenden Autos fahren dürfen, die bei Öffnung von Autotüren eine große Gefahr für Radfahrer darstellen.
Abstimmung
Nachdem noch der Vorschlag von Radschutzstreifen aufgenommen wurde, wurde der Antrag mit 15 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme am 7.2.2017 angenommen.
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