Erstes Stuttgarter Rechteck eröffnet

In der Schlossstraße an der Ecke Johannesstraße wurde das erste Stuttgarter Rechteck eröffnet. Damit konnte der Gehweg an dieser Stelle von behindernder „Möblierung“ befreit werden und steht nunmehr wieder den Fußgänger*innen zur vollen Verfügung.

Die Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens soll in Stuttgart gesteigert werden. Das hängt unter anderem auch davon ab, dass die Gehwege eine Mindestbreite haben und nicht eingeengt werden von Schildern, Fahrradständern, Parkscheinautomaten, Ladesäulen und ähnlichen „Möblierungen“. Diese sollten grundsätzlich nicht auf den Fußwegen, sondern in einer gesonderten Fläche auf dem Parkstreifen („Stuttgarter Rechteck“) untergebracht werden. Darauf soll künftig bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen von vorneherein geachtet werden.

Im konkreten Fall wurden in der Schlossstraße 73 zwei Parkplätze für Carsharing hergestellt und die zugehörigen Schilder so auf dem Gehweg untergebracht, dass selbst ohne die Tische der Bäckerei nur 1,5 m Breite verbleibt. Es handelt sich hier aber um eine Hauptfußwegeroute, das heißt die geforderte Breite beträgt 2,5 m. Auf Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Bezirksbeirat West vom 19.12.2019 wurde an dieser Stelle nun das erste Stuttgarter Rechteck eröffnet, dem in den nächsten Monaten und Jahren hoffentlich viele weitere folgen.