Lärm macht krank – deshalb: gesundheitsschädlicher Verkehrslärm muss reduziert werden

Die Lärm-Situation im Stadbezirk Stüttgart-Süd

Lärm macht krank.

Bei einer Lärmbelastung von über 65 dB(A) tagsüber bzw. über 55 dB(A) nachts muss mit einer Gesundheitsgefährdung der betroffenen Bevölkerung gerechnet werden; z.B. Stressreaktionen und Schlafstörungen, erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck und Herzinfarkte. Auch im Kindergesundheitsbericht für Stuttgart-Süd (BB November 2016) wurde die Lärmbelastung für viele Kinder kritisch aufgeführt.

Hauptquelle der Lärmbelastung ist mit großem Abstand der Straßenverkehr. In Stuttgart-Süd sind tagsüber ca. 3800 Menschen einem Straßenverkehrslärm von über 65 dB(A) ausgesetzt, 340 davon sogar über 75 dB(A), und nachts müssen ca. 4230 Menschen Straßenverkehrslärm über 55 dB(A) ertragen, davon ca. 500 über 65 dB(A) und 80 über 70 dB(A).
Dazu kommen die Lärmbelastungen durch die Stadtbahn. (Tagsüber ca. 490 Personen über 65 dB(A) belastet, nachts ca. 820 Personen über 55 dB(A)).

Die Lärmbelastung der Anwohner ist so hoch, dass sich für die Verwaltung die „Pflicht“ ergibt einzuschreiten.
(Vgl. Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Stuttgart, Fortschreibung 2015 (LAP),(mehr Info auf stuttgart.de), S. 12f., 43, 20-31, 68)
Diese gesundheitsgefährdende Situation für viele Bürgerinnen und Bürger kann nicht mehr weiter einfach hingenommen werden. Vor allem die hohen Pegel nachts sind nicht akzeptabel und müssen vorrangig angegangen werden. Bei Pegeln von mehr als 60 dB(A) in der Nacht ist sofortiges Handeln erforderlich. (LAP, S. 13, 15)

Beispiele für im Lärmaktionsplan vorgeschlagene Lösungs-Maßnahmen

Geschwindigkeitsreduzierung

Ein Modellversuch in Berlin hat gezeigt, dass durch Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h stark und äußerst starke Lärmbelästigungen erheblich (26%) abnehmen. (Vgl. LAP, S. 94)
Dies hat auch eine vom Bundesumweltministerium beauftragte und veröffentlichte Studie gezeigt. (Vgl.: >> www.lkargus.de/downloads/LK-Argus246_UBA_T30.pdf (UBA_T30))
In dieser Studie wird auch dargelegt, dass bei Tempo 30
– keine nennenswerte Verlagerung in Nebenstraßen stattfindet,
– die durchschnittliche Geschwindigkeit wirklich sinkt,
– über die Straßen gleich viel Verkehr abgewickelt werden kann.
Laut Straßenverkehrsordnung kann die Straßenverkehrsbehörde zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen aus dem KFZ-Verkehr an „bewohnten Hauptverkehrsstraßen“ niedrigere Geschwindigkeiten anordnen. Besonders effektiv sind die Geschwindigkeitsreduzierungen in Verbindung mit einer Verflüssigung des Verkehrs durch entsprechende Ampelschaltungen. Dabei ist eine Senkung auf 30 km/h auch auf Bundesstraßen rechtlich möglich. (LAP S. 70)
Die bisher nur für einige kurze Steigungstrecken vorgesehenen Tempo 40 km/h sind nicht geeignet, das Verkehrslärmproblem in den angesprochenen Straßenzügen zu verringern.
Geschwindigkeitsreduzierungen sind die Maßnahmen, die am günstigsten und am schnellsten umzusetzen sind.

Im LAP heißt es zudem: „Niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten waren die mit Abstand am häufigsten genannte Lärmminderungsmaßnahme bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zum LAP 2009“. Damit würde man auch die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung aufgreifen.

Weitere Maßnahmen

Der LAP sieht als ergänzende Maßnahmen auch die Verengung des Straßenraums oder besondere Straßenbeläge vor. (LAP S. 52, 72, 76)
Zudem sind im LAP weitere Maßnahmen aufgeführt, die eine Lärmreduzierung erbringen wie Schallschutzwände, bzw. deren Erhöhung (z.B. Neue Weinsteige und B14 Nesenbachtalbrücke).
Daneben gibt es noch besondere Maßnahmen zur Lärmminderung am Tunnelmund (Hauptstätterstr. Marienplatz).
Nicht zuletzt können die bestehenden Lärmwerte von Kfz und Motorrädern stärker kontrolliert werden.

Die Stadtbahn ist zwar auch ein Mittel, um Verkehrslärm zu reduzieren, indem sie den Straßenverkehr reduziert, aber sie ist auch Ursache von Lärm. Deshalb muss auch über besondere Maßnahmen in Bezug auf die Stadtbahn nachgedacht werden, auch wenn Lösungen hier nicht so einfach umzusetzen sind. Im LAP sind einige Maßnahmen aufgeführt, deren Umsetzbarkeit zu prüfen wäre. Dabei wäre die Gleisbegrünung wichtig, die eine deutliche Lärmreduktion erbringt. (LAP, S. 82ff.)

 

Unser Antrag

Aus diesen Gründen haben wir folgenden Antrag gestellt:

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd bittet die Verwaltung,
zu erklären, mit welchen konkreten Maßnahmen sie den gesundheitsgefährdenden Verkehrslärm zumindest in den folgenden Straßenbereichen senken will, wo nachts Lärmpegel über 60 dB(A), z.T. sogar über 65 dB(A)) gemessen werden.

Das sind die im Lärmaktionsplan S. 46 genannten Straßenabschnitte der Priorität 2, 3 und 4.
– Böheimstr. (Marienplatz – Möhringer Str.)
– Immenhofer Str. (Österreichischer Platz – Zellerstr.)
– Zellerstr. (Immenhofer Str. – Neue Weinsteige)
– Olgastr. (Weißenburg-/Immenhofer Str.)
– Karl-Kloß-Str. (Schoettle-Platz – Liebigstr.)
– Böblinger Str. (Möhringer Str. bis Seilbahnstr. sowie in Kaltental)
– Möhringer Str. (Böheimstr. – Böblinger Str.)
– Filderstr.
– Hohenstaufenstr.
– Schickhardtstr.
– Hauptstätter Str.
– Neue Weinsteige
– B 14 Nesenbachtalbrücke

 

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit (14 ja-Stimmen von 16) in der Bezirksbeiratssitzung am 14.11.2017 angenommen.

Wir sind gespannt, welche Antwort wir von der Verwaltung erhalten, und werden dann das Thema weiter verfolgen.

 

Pressemeldung: Zu dem Antrag haben wir auch eine >> Pressemeldung zum Lärmantrag an die örtliche Presse herausgegeben.

>> Bericht in der Stuttgarter Zeitung über das Thema Lärm.

 

Informationen

>> Lärmaktionsplan (Download)

>> Informationen zum Lärmaktionsplan, Fortschreibung 2015

>> Informationen zum Lärm allgemein

>> Umweltbundesamt

 

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